Kampagne
SexarbeiterInnen & Rechte
SexarbeiterInnen haben Lust… auf ihre Rechte!
SexarbeiterInnen in Österreich sollen sich behördlich registrieren, sich einer wöchentlichen amtsärztlichen Untersuchung auf das „Freisein von Geschlechtskrankheiten“ unterziehen, verschiedene und zum Teil widersprüchliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene beachten und Steuern zahlen. Diesen und weiteren Pflichten steht eine Rechtlosigkeit gegenüber, die Ausdruck der Doppelmoral gegenüber SexarbeiterInnen (mehrheitlich Frauen und mehrheitlich Migrantinnen) ist.
Sexarbeit wird in Österreich nur geduldet. Geregelt werden Pflichten von SexarbeiterInnen, keine Rechte. Sexarbeit ist nach der immer noch unwidersprochenen Judikatur des Obersten Gerichtshofs (1989) in Österreich „sittenwidrig“. Einkünfte von SexarbeiterInnen werden jedoch besteuert. Sexarbeit ist weder als Gewerbe, noch als Erwerbsarbeit anerkannt, und es gibt keine Möglichkeit ein unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis in der Sexarbeit als solches zu legalisieren. Migrantischen SexarbeiterInnen, die keine EU-BürgerInnen sind, droht bei Verstößen gegen das Prostitutionsgesetz die Abschiebung. Und MigrantInnen, die jahrelang mit einem „Prostituiertenvisum“ in Österreich gearbeitet haben, wurden durch das Fremdenrechtspaket mit 1.1.2006 illegalisiert.
Die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen ist auch in Österreich groß; der Umgang mit den AkteurInnen aber ist scheinheilig. SexarbeiterInnen werden durch Gesetze, Regelungen und gesellschaftliche Einstellungen marginalisiert, kontrolliert und diskriminiert. Die moralistische Stigmatisierung von SexarbeiterInnen marginalisiert Frauen, Männer und TransGender-Personen in der Sex-Industrie. Es werden klischeehaft sensationalistische, sexistische und rassistische Bilder vermittelt, die aus aktiven Subjekten Objekte machen, deren Rechte entsprechend hegemonialer Interessen verhandelt w erden (können). Zwischen Stigmatisierungen und Festschreibungen als Opfer oder als „Schuldige“ („TäterInnen“ durch Illegalisierung oder auf Grund so genannter „Geheimprostitution“) bleibt kaum diskursiver Raum für SexarbeiterInnenrechte.