Lust auf Rechte!

Gleicher Schutz durch das Gesetz und Schutz vor Diskriminierung
SexarbeiterInnen haben das Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Das beinhaltet sowohl die Möglichkeit effektive Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, als auch gesetzlich vor Diskriminierung und vor jeglicher Form des Anstiftens von Diskriminierung geschützt zu sein.

Alle Menschen haben nach der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung folgende Rechte:

  • Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.
  • Das Recht auf ein Leben ohne willkürliche Einmischung in das Privat leben, in die Familie, in die Wohnung oder in die Korrespondenz, auf Freiheit von Anschlägen auf Ehre und Reputation.
  • Das Recht auf das höchst mögliche Maß physischer und psychischer Gesundheit.
  • Das Recht auf Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit.
  • Das Recht auf Schutz vor Sklaverei, Zwangsarbeit und Unterwerfung.
  • Das Recht auf gleichen rechtlichen Schutz, Schutz gegen Diskriminierung und gegen jegliche Form der Anstiftung zu Diskriminierung.
  • Das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen.
  • Das Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen.
  • Das Recht auf Versammlung und Vereinigung.
  • Das Recht auf Reisefreiheit.
  • Das Recht, Asyl zu suchen und das Recht auf Nicht-Zurückweisung.
  • Das Recht, am kulturellen und öffentlichen Leben der Gesellschaft teilzunehmen.

Diese Menschenrechte sind durch internationale Abkommen anerkannt. Regierungen haben sich dazu bereit erklärt, sie einzuhalten.

SexarbeiterInnen haben die Erfahrung gemacht, dass die Staaten ihr Recht auf Gleichberechtigung nicht respektieren und schützen, obwohl es allen Menschen zusteht.

(Aus: Deklaration der Rechte von SexarbeiterInnen in Europa | www.sexworkeurope.org)

Gemeinsam mit unseren KollegInnen aus der europäischen und internationalen SexarbeiterInnenbewegung fordern wir die Umsetzung der Menschen-, Arbeits- und MigrantInnenrechte, die SexarbeiterInnen nach internationalen Übereinkommen zustehen.

Für Österreich fordern wir konkret:

  • die Entkoppelung des Regelungsbereichs der Prostitution aus den Sitten- bzw. Anstandsnormen
  • die rechtliche Gleichbehandlung und Gleichstellung von SexarbeiterInnen mit anderen Erwerbstätigen durch die Legalisierung der Sexarbeit als Erwerbstätigkeit
  • Veränderung des Fremdenrechts:
    • Amnestie für durch das Fremdenrechtspaket 2005 (Abschaffung des „Prostituiertenvisums“) illegalisierte SexarbeiterInnen
    • Schaffung einer Aufenthalts- und Niederlassungsmöglichkeit für migrantische SexarbeiterInnen
  • Schutz vor Gewalt, Diskriminierung, Sexismus und Rassismus