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Sexarbeiterinnenrechte sind Frauenrechte
"Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein
unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen
Menschenrechte"
(Abschlusserklärung der UN-Menschenrechts-konferenz, Wien 1993)
In der historischen Konstruktion und in der sozialpolitischen und gesellschaftlichen
Wahrnehmung war und ist Prostitution verbunden mit einem Konzept von Opfern
und Gewalt. Diese problematische Identifizierung verschiedener Themen miteinander
weicht einer differenzierten gesamtgesellschaftlichen und politischen Wahrnehmung
von Prostitution aus.
SexarbeiterInnen werden als Objekte gesehen und nicht als Subjekte von Rechten.
Sie werden marginalisiert, kontrolliert und diskriminiert: durch Gesetze,
Regelungen, soziale Strömungen.
Legale Sexarbeit – illegale SexarbeiterInnen?
Die Instrumentalisierung der AkteurInnen wird durch Gesetze unterstützt,
die unter anderem dem Staat Profit ermöglichen – die SexarbeiterInnen aber
weitgehend rechtlos lassen. Verschärft wird diese Situation noch durch Unklarheiten
bei Fremdengesetzen bzw. einer restriktiven Migrationspolitik. Gleichzeitig
toleriert die in der Gesellschaft institutionalisierte Doppelmoral die Präsenz
von (migrantischen) SexarbeiterInnen – ohne aber, dass der Staat ihren Schutz
garantiert oder ihre Rechte.
Sexarbeit bedeutet Arbeit
Dieses Konzept der Prostitution – in dem das Stigma bereits festgeschrieben
ist – muss dekonstruiert werden: Wenn über andere Berufe gesprochen wird,
entsteht ein inhaltlicher Bezug zur Tätigkeit. Bei Prostitution entsteht
eine Assoziation zu Moral, Gewalt und Kriminalität.
Zudem hat sich das "Prostitutionskonzept" mit einer negativen sozialen Bedeutung
verfestigt und wird allgemein für Personen verwendet, die "sich verkaufen".
Das Konzept erfährt also eine zusätzliche emotional negative Besetzung.
Die stigmatisierte Bedeutung wird in bestimmten Ländern – u.a. in Österreich
– durch die gesetzliche Definition von Prostitution im Rahmen der Sittenwidrigkeit
verstärkt. In diesem Sinn ist das Konzept der Sexarbeit transparenter, weil
es den Arbeitsbereich betont.
Keine Arbeit wie jede andere, aber ein Beruf wie
jeder andere
Seit den 1970er Jahren bildeten sich in Europa wichtige Bewegungen von SexarbeiterInnen
selbst, die - um ihre Rechte zu verteidigen und aus der Marginalisierung
auszubrechen - in die Öffentlichkeit traten und ihre Rechte als
Frauen und als SexarbeiterInnen forderten.
Das Recht auf Selbst-bestimmung ist dabei zentral - und nicht die Frage
nach den Gründen, aus denen die Tätigkeit ausgeübt wird.
Zur Umsetzung dieser Rechte braucht es einen Perspektivenwechsel und eine
Politik der Einbeziehung von (migrantischen) Sexarbeiterinnen - statt
einer Politik des Ausschlusses.
Sexarbeit und Migration
Transnationalität im Bereich der Prostitution ist eine globale Realität
- ob auf einer interkontinentalen, kontinentalen oder regionalen Ebene
- und kann nur innerhalb des Rahmens globaler wirtschaftlicher Restrukturierung
verstanden werden, die seit den 1970er Jahren stattgefunden hat. Sie muss
also innerhalb des Kontexts der gegenwärtigen globalen Wirtschaft und
strukturellen Ungleichheit analysiert werden. Der Mangel an sozialen und
wirtschaftlichen Möglichkeiten blieb ein wichtiger Grund für Migration.
Seit den 1970er Jahren gab es bedeutende Anstiege in der Zahl der Frauen,
die alleine migrierten - auf der Suche nach neuen Aussichten für
ihr eigenes Überleben und um ihre Familien in ihren Herkunftsländern
zu erhalten. Der weltweite Trend der Feminisierung der Armut beeinflusst
stark die so genannte Feminisierung der Migration.
Die Internationalisierung von Sexarbeit bedeutet, Migrationsprozesse von
Frauen und die bestehende Nachfrage in Europa (als einem Zentrum der Weltwirtschaft)
in Betracht zu ziehen. Sie bedeutet einen Wechsel in der Quantität
wie auch in der Qualität innerhalb der Prostitutionsszene und eine
Auseinandersetzung mit Frauenmigration.
Der Anteil von Migrantinnen in der Sexarbeit ist heute in den meisten EU-Staaten
auf über 50% gestiegen und ist durch eine große Heterogenität
gekennzeichnet: bezüglich Herkunft, Arbeitskontext, Aufenthaltsdauer
oder Aufenthaltsstatus. In Österreich sind etwa 60-80% der SexarbeiterInnen
Migrantinnen. Als Migrantinnen sind sie zusätzlich zur Prostitutionsgesetzgebung
von repressiven Fremden- und Migrationsgesetzgebungen betroffen. Restriktive
Einwanderungs- und Anti-Prostitutionsgesetzgebungen sind entscheidende Faktoren,
die dazu beitragen, dass die Rechte von Migrantinnen verletzt werden. Schutz
vor Ausbeutung und Gewalt bedeutet nicht, Prostitution abzuschaffen, sondern
die Frauen-/Menschenrechte von SexarbeiterInnen sicherzustellen und zu schützen.
Die soziale und politische Einbeziehung von migrantischen SexarbeiterInnen
ist eine wichtige vorbeugende Maßnahme gegen Frauenhandel. Eine Vorbedingung
zu dieser sozialen Einbeziehung ist die Anerkennung und Umsetzung ihrer
Menschenrechte: als Frauen, MigrantInnen und SexarbeiterInnen.
Erste österreichweite Kampagne
Seit über 20 Jahren arbeitet der Verein LEFÖ für die Rechte
von Migrantinnen in Österreich. Seit 15 Jahren existiert ein Arbeitsschwerpunkt
zu Migrantinnen, die in der Sexarbeit tätig sind. LEFÖ fordert
seitdem gemeinsam mit dem Verein maiz (Autonomes Integrationszentrum von & für Migrantinnen) in Linz Rechte für SexarbeiterInnen -
abseits von sensationalistischen Clichés oder pauschalen Opferzuschreibungen.
Diese Arbeit ist stark stigmatisiert und findet in einer breiten Öffentlichkeit
schwer Unterstützung.
Besonders die Verbindung von Migration und Prostitution ist ein Bereich,
in dem in der öffentlichen Diskussion viele rassistische und sexistische
Vorurteile reproduziert werden - und gesetzlich eine rechtlose Situation
hergestellt wird.
Um auf die gesellschaftliche Doppelmoral diesbezüglich aufmerksam zu
machen und die Menschen-, Arbeits- und MigrantInnenrechte von SexarbeiterInnen
einzufordern, wurde - erstmals in Österreich - eine bundesweite
Kampagne für die Rechte von SexarbeiterInnen konzipiert.
Die Kampagne beginnt am 8. März, dem Internationalen Frauentag, um
auf Sexarbeiterinnenrechte als integralen Teil der unteilbaren Frauen-/Menschenrechte
aufmerksam zu machen.
Sie endet symbolisch am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, einem weltweiten
Aktionstag für die Anerkennung der Prostitution und der Rechte von
SexarbeiterInnen.
Recht auf Information und Beratung
SexarbeiterInnen haben viele Pflichten und sollen sich mit wenig Rechten
zufrieden geben. SexarbeiterInnen in Österreich sind zu einer behördlichen
Registrierung verpflichtet. Das STD-Gesetz sieht eine verpflichtende wöchentliche
amtsärztliche Untersuchung auf das "Freisein von Geschlechtskrankheiten"
vor. SexarbeiterInnen müssen Steuern zahlen. SexarbeiterInnen, die
nicht EU-BürgerInnen sind, dürfen innerhalb eines Jahres höchstens
6 Monate durchgehend in Österreich in der Sexindustrie arbeiten -
eine Maßnahme, die nur die Nachfrageseite bedient.
In diesem Rahmen bietet LEFÖ seit Jahren - und als erste Organisation
in Österreich - ebenso wie maiz (muttersprachliche) Information und Beratung durch
kulturelle Mediatorinnen für Sexarbeiterinnen an. Sexarbeiterinnen
selbst werden - unter anderem als Multiplikatorinnen - in die
Arbeit einbezogen und sind Teil der gemeinsamen Projekte.
Die NGOs in diesem Bereich sind aber - trotz jahrelanger Arbeit und
bewährter Konzepte - finanziell nicht abgesichert. Im Gegensatz
zu anderen europäischen Ländern gibt es in Österreich kaum
Einrichtungen, die SexarbeiterInnen unterstützen. Die wenigen, die
es gibt, sind angesichts des großen Bedarfs, der steigenden Mobilität
und Diversität mit viel zu wenig Ressourcen ausgestattet. LEFÖ
und maiz fordern bereits seit Jahren die langfristige finanzielle Absicherung der
bisherigen Arbeit - in Wien, Linz und bundesweit.
Ausblick
Trotz eines blühenden Wachstums der Sexindustrie gibt es keine Verbesserung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen von (migrantischen) SexarbeiterInnen.
Wenn aber die Sexindustrie in der Mehrheit der EU-Länder anerkannt,
akzeptiert und rechtlich verankert ist, dann müssen SexarbeiterInnen,
mehrheitlich Frauen und Migrantinnen, die jene Industrie ermöglichen,
ebenfalls anerkannt, akzeptiert und rechtlich in das System eingebunden
werden.
Alles andere ist eine offensichtliche Verletzung
der Frauen- und Menschenrechte von SexarbeiterInnen.
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